Hallo eifrige und ereifernde Spur-1-Freunde, zur Zeit wird diskutiert, ob man auf ein Angebot einen Hinweis geben darf, dass der angebotene Artikel anderswo günstiger zu haben ist. Radio ERIWAN würde sagen: im Prinzip ja. Aber ich kann auch die Aussage verstehen, was soll an so einem Hinweis hilfreich sein?
Bei einer Such-Anzeige nach einem Spur-1-Artikeln sind wir uns wahrscheinlich einig, dass ein Hinweis auf eine Fundstelle hilfreich ist. Aber warum soll bei einer Angebot-Anzeige ein Hinweis auf gleiche Angebote an anderer Stelle nicht hilfreich sein?
Vielleicht liegt die Antwort im Blickwinkel zu diesem Vorgang.
Aus dem Blickwinkel des Spur-1-Freundes, der etwas sucht, ist ein Hinweis auf eine Fundstelle sehr hilfreich. Aus dem Blickwinkel des Spur-1-Freundes, der etwas verkaufen will, ist ein Hinweis auf einen anderen Anbieter nicht hilfreich sondern ggf. ärgerlich.
Jetzt gibt es natürlich noch den Blickwinkel des Zuschauers und vielleicht auch noch des Gesetzgebers, denn es gibt auch Gesetzestexte zu Käufen und Verkäufen z. B. mit dem Thema "Übervorteilung" oder "sittenwidrig" u.ä.
Ich weiß auch, dass es manchmal einige oder viele andere Anbieter für den gleichen Artikel gibt. Doch manchmal sind die günstigsten Angebote bei scheinbar gleicher Ware nicht die besten Angebote. Gerade bei den sogenannten Kleinserien oder Messingloks, die in Handarbeit zusammengebaut, lackiert und beschriftet werden, gibt es Abweichungen, die für einige Spur-1-Freunde nicht hinnehmbar sind und deshalb sich diese Handarbeitsmodelle vor dem Kauf genau anschauen möchten bzw. lieber bei einem Spur-1-Freund kaufen, als auf einer "anonymen" Verkaufsplattform.